15.09.2024
Zum zweiten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Osnabrück wurden nach Informationen des Landkreises Osnabrück zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, die zurzeit im Rahmen des Abwägungsprozesses bearbeitet werden. In den Stellungnahmen sind zum einen Anmerkungen und Anregungen enthalten, denen der Landkreis nachkommen möchte, so dass eine erneute Auslegung erforderlich ist.
Zum anderen wurden u.a. durch Gesetzesänderungen, fortgeschrittene Höchstspannungsleitungsplanungen etc. Anpassungen und Übernahmen zwingend erforderlich. Aufgrund dieser Änderungen muss der Landkreis einige Teile des RROPs in einer erneuten Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung der Öffentlichkeit präsentieren. Verbunden mit der erneuten Auslegung ist auch die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen können ausschließlich zu den Teilen des RROPs abgegeben werden, die eine maßgebliche Änderung erfahren haben. Die geänderten Teile des RROPs werden eindeutig gekennzeichnet.
Der konkrete Zeitpunkt der erneuten Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung wird zu gegebener Zeit über das Amtsblatt des Landkreises bekanntgemacht. Die erneute Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 stattfinden.
(Quelle: https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/bauen/regionales-raumordnungsprogramm-rrop).
Hierbei wird es nach Kenntnis der IGEL-WM in erster Linie um die ausgewiesenen Windvorranggebiete gehen, nicht um Vorrangflächen zur Rohstoffgewinnung, wie z.B. der geplanten Tonabbaufläche auf dem Wehrendorfer Berg. Wir Mitglieder der IGEL-WM werden daher bist zur verzögerten Entscheidung und Abstimmung im Kreistag weiter auf unser Anliegen aufmerksam machen!