Am 15. Januar 2026 wurde das Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (RROP) veröffentlicht und ist damit jetzt rechtskräftig. Leider haben wir, die IGEL-WM, es trotz der zahlreichen guten Argumente nicht verhindern können, dass die aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche in Mönkehöfen als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung VR 30 Einzug ins RROP gehalten hat.
Trotzdem haben wir aber viel erreicht. Bei der Abstimmung über das RROP im Osnabrücker Kreistag am 30.06.2025 herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit, dass beim Thema Rohstoffgewinnung im RROP vor allem das Schutzgut Mensch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. So wurden auch durch die Kreistagsabgeordneten die unzureichenden Abstände zwischen Wohnbebauung und Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung bemängelt. Fraktionsübergreifend wurde der IGEL-WM dabei ausdrücklich für die gute Zuarbeit gedankt.
Der Landkreis Osnabrück hielt jedoch an seiner Auffassung fest und sah keine Notwendigkeit, die Bewohner des Landkreises im raumplanerischen Verfahren besser zu schützen, obwohl die Möglichkeit dazu bestanden hätte.
Um die Unzulänglichkeiten beim Thema Rohstoffgewinnung zu korrigieren, hat der Kreistag Osnabrück daher zeitgleich mit dem Beschluss des RROP am 30. Juni letzten Jahres einen weiteren Beschluss gefasst: Unverzüglich nach Inkrafttreten des RROP (also jetzt) muss der Landkreis Osnabrück das Thema Rohstoffgewinnung im Rahmen einer Teilfortschreibung des RROP überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Bodenabbauleitplanung beschlossen, die grundlegende Erkenntnisse über den Rohstoffbedarf im Landkreis Osnabrück liefern soll, denn entsprechende Daten liegen dem Landkreis derzeit überhaupt nicht vor. Die Ergebnisse dieser Teilfortschreibung sind jedoch ungewiss. Unklar ist auch, ob der Prozess der Teilfortschreibung noch rechtzeitig vor Erteilung einer Abbaugenehmigung für die Fläche VR 30 in Mönkehöfen abgeschlossen werden kann.
Einen weiteren Erfolg konnten wir für uns verbuchen: wir haben erreicht, dass der Landkreis Osnabrück die von uns mehrfach bemängelte, unzulässige Herabstufung eines Zieles der niedersächsischen Raumordnung rückgängig machen musste. Dies machte einen erneuten Kreistagsbeschluss nötig, der am 15.12.2025 erfolgt ist. Der Landkreis Osnabrück hatte zuvor versucht das Ziel „Der Abbau von Lagerstätten ist auf die Gebiete zu lenken, in denen Nutzungskonkurrenzen und Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt am geringsten sind.“ abzuschwächen und der Abwägung zugänglich zu machen. Das hat die übergeordnete, für die Genehmigung des RROP zuständige Behörde (ARL) jedoch nicht zugelassen. Dass der Landkreis Osnabrück das Ziel zusätzlich bei der Aufnahme der Fläche VR 30 ins RROP nicht beachtet hat, wurde vom ARL nicht bewertet. Aber immerhin: das Ziel ist nun rechtmäßig im RROP enthalten und muss bei nachgelagerten (Genehmigungs-) Verfahren berücksichtigt werden.
Durch die rechtskräftige Aufnahme der Fläche VR 30 ins RROP endet unser Widerstand gegen den durch die Wienerberger GmbH angedachten Tonabbau in Mönkehöfen nicht. Im Gegenteil. Für uns geht es weiterhin darum, im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten alles zu tun, um einen Tonabbau in Mönkehöfen zu verhindern. Unser Fokus liegt dabei nun auf dem bergrechtlichen Verfahren, durch das der Abbau ermöglicht werden könnte. Derzeit ist nach unserem Wissen jedoch noch kein entsprechender Antrag durch die Wienerberger GmbH beim zuständigen Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) eingereicht worden. Wir haben nach wie vor viele sehr gute Argumente gegen den Tonabbau und werden weiterkämpfen.