Der 9. Leserbrief unserer Interessengemeinschaft ist erschienen in der Ausgabe Wo. 06 vom 08.02.2025 des Eichen-, Linden-, Kastanienblattes (Ausgabe 1789)
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Der 9. Leserbrief unserer Interessengemeinschaft ist erschienen in der Ausgabe Wo. 06 vom 08.02.2025 des Eichen-, Linden-, Kastanienblattes (Ausgabe 1789)
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Quelle: https://www.noz.de/lokales/ostercappeln/artikel/tonabbau-in-ostercappeln-moenkehoefen-der-aktuelle-sachstand-48324826
Am 16.01.2025 um 15 Uhr wurde der lange angekündigte Radiobeitrag zum RROP auf NDR 1 Radio Niedersachsen gesendet, für den schon im November letzten Jahres das Interview zu unserem Widerstand gegen den Tonabbau aufgenommen wurde. Quelle des Podcast: NDR 1 Radio Niedersachsen
Wir freuen uns sehr, dass unser Anliegen sich Gehör im Radio verschaffen konnte, möchten an dieser Stelle aber die Aussagen des Landkreises Osnabrück nicht unkommentiert lassen.
Im Radiobeitrag hört es sich so an, als hätte der Landkreis kaum eine Alternative für die derzeitige Ausweisung der geplanten Vorrangflächen für Rohstoffgewinnung im 2. Entwurf des RROP. Im Hinblick auf die betroffene Fläche in Mönkehöfen möchten wir an dieser Stelle jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass es sehr wohl gute Gründe und auch Möglichkeiten gibt, die Fläche als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung wieder aus dem Entwurf des RROP heraus zu nehmen.
Zum Einen befindet sich in unmittelbarer Nähe ein bereits seit vielen Jahrzehnten bestehendes Tonabbaugebiet (VR 29). Dieses bietet noch für viele weitere Jahrzehnte ein gesichertes Rohstoffvorkommen. Ein zusätzlicher, neuer Aufschluss in unmittelbarer Nähe ist aus unserer Sicht nicht nur unnötig, sondern widerspricht sogar den Anforderungen des LROP Niedersachsen und des RROP des Landkreises Osnabrück, nach dem vorhandene Rohstoffabbaugebiete zunächst möglichst vollständig ausgebeutet werden sollen, bevor neue Aufschlüsse erfolgen.
Zudem haben wir Mitglieder der IGEL-WM uns im vergangenen Jahr sehr intensiv mit dem 2. Entwurf des RROP und allen darin befindlichen Steckbriefen der Vorrang- und Vorbehaltgebiete für Rohstoffgewinnung befasst. Wir haben viele Argumente herausgearbeitet, die eine Herausnahme der Fläche in Mönkehöfen aus dem RROP rechtfertigen, ohne damit eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen ausgewiesenen Vorranggebieten darzustellen.
Die Argumente haben wir direkt mit den Verantwortlichen der Verwaltung des Landkreises Osnabrück besprochen. Wir hoffen sehr, dass diese unseren Argumenten folgen und die Fläche wieder aus dem Entwurf des RROP heraus nehmen.
Ein weiteres Thema möchten wir hier zudem noch ansprechen: im Beitrag sagt Herr Clausing vom Landkreis Osnabrück, dass der Rohrstoff importiert werden müsste, wenn wir ihn nicht vor Ort abbauen und dass dies aufgrund der damit verbundenen langen Transportwege ein Problem ist. Die Unternehmen wollen demnach eine standortnahe Verfügbarkeit.
In dem offiziellen Beratungsgespräch zum Antrag der Wienerberger GmbH auf Tonabbau in Mönkehöfen, an dem am 14.03.2024 etwa 80 Anwohner und Träger öffentlicher Belange teilgenommen haben, wurde Frau Thoke-Weidlich (Wienerberger GmbH) nach dem hohen Exportanteil ihrer Produkte u.a. nach Übersee gefragt. Im offiziellen Protokoll des Landkreises wurde als Antwort dazu folgendes vermerkt: „Frau Dr. Thoke-Weidlich betont, dass die Verarbeitung des Tons hauptsächlich in Deutschland stattfinde.“
„Hauptsächlich in Deutschland“ … Ganz abgesehen davon, dass diese Aussage die eigentliche Frage überhaupt nicht beantwortete, lässt sie aus Sicht der IGEL-WM auch keine Rückschlüsse auf eine durch die Wienerberger GmbH tatsächlich geplante REGIONALE Verarbeitung des Rohstoffes zu.
Wie passt das nun mit der Forderung nach standortnaher Verfügbarkeit und kurzen Wegen zusammen? Mit der Begründung der regional notwendigen Rohstoffversorgung wird hier ein Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ganz ohne die im Kriterienkatalog des RROP aufgeführten Abstände zur Wohnbebauung mitten in zwei Dorfgemeinschaften hinein geplant und u.a. die Existenz mehrerer gesetzlich geschützter Biotope bedroht, und das obwohl der Rohstoff von einem ausländischen Großkonzern offenbar nicht einmal regional – ja teilweise nicht einmal innerhalb Deutschlands – verarbeitet werden soll.
Hallo liebe Unterstützende,
heute möchten wir Euch darüber informieren, dass wir die Unterschriftensammlung beendet haben. Aktuell stehen wir in engem Dialog mit den für die Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) verantwortlichen Mitarbeitern des Landkreises Osnabrück sowie mit den Kreistagsabgeordneten, die letztendlich darüber abstimmen, ob die betroffene Fläche in Mönkehöfen als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ins RROP übernommen wird oder nicht.
Wir hoffen sehr, dass unsere vielen guten Argumente gegen den Tonabbau zusammen mit all den gesammelten Unterschriften dazu führen, das Tonabbauvorhaben zu verhindern. Wir tun weiterhin unser Bestes und danken Euch für Eure Unterstützung!!!
Ausgabe Wo. 43 vom 24.10.2024 des Eichen-, Linden-, Kastanienblattes (Ausgabe 1776)
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15.09.2024
Zum zweiten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Osnabrück wurden nach Informationen des Landkreises Osnabrück zahlreiche Stellungnahmen abgegeben, die zurzeit im Rahmen des Abwägungsprozesses bearbeitet werden. In den Stellungnahmen sind zum einen Anmerkungen und Anregungen enthalten, denen der Landkreis nachkommen möchte, so dass eine erneute Auslegung erforderlich ist.
Zum anderen wurden u.a. durch Gesetzesänderungen, fortgeschrittene Höchstspannungsleitungsplanungen etc. Anpassungen und Übernahmen zwingend erforderlich. Aufgrund dieser Änderungen muss der Landkreis einige Teile des RROPs in einer erneuten Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung der Öffentlichkeit präsentieren. Verbunden mit der erneuten Auslegung ist auch die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen können ausschließlich zu den Teilen des RROPs abgegeben werden, die eine maßgebliche Änderung erfahren haben. Die geänderten Teile des RROPs werden eindeutig gekennzeichnet.
Der konkrete Zeitpunkt der erneuten Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung wird zu gegebener Zeit über das Amtsblatt des Landkreises bekanntgemacht. Die erneute Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 stattfinden.
(Quelle: https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/bauen/regionales-raumordnungsprogramm-rrop).
Hierbei wird es nach Kenntnis der IGEL-WM in erster Linie um die ausgewiesenen Windvorranggebiete gehen, nicht um Vorrangflächen zur Rohstoffgewinnung, wie z.B. der geplanten Tonabbaufläche auf dem Wehrendorfer Berg. Wir Mitglieder der IGEL-WM werden daher bist zur verzögerten Entscheidung und Abstimmung im Kreistag weiter auf unser Anliegen aufmerksam machen!
Der 8. Leserbrief unserer Interessengemeinschaft ist erschienen in der Ausgabe Wo. 37 vom 14.09.2024 des Eichen-, Linden-, Kastanienblattes (Ausgabe 1770)
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